Zufallsfunde und Zufallsbefunde in der medizinischen Forschung

Medizinische Forschung produziert durch technischen Fortschritt und eine steigende Verbreitung von Biobanken eine zunehmende Vielzahl von Zufallsfunden und Zufallsbefunden. Die medizinrechtliche Dissertation setzt sich mit der Frage auseinander, wann ein Patient oder Proband über diese zufällig gemachten Anomalien mit pathologischer Relevanz aufgeklärt werden darf oder muss, und wann eine Aufklärung zu unterlassen ist. Zentrales Unterscheidungsmerkmal ist dabei der zugrundeliegende Vertragstyp (Behandlungs- oder Probandenvertrag), wobei auch außervertragliche Mitteilungspflichten bestehen können (§ 826 BGB, § 323c StGB). Auch gegenüber Dritten können Aufklärungsbefugnisse und Aufklärungspflichten (bspw. IfSG) bestehen. Bei genetischen Untersuchungen ist das GenDG zu beachten, dessen genauer Anwendungsbereich bei therapeutischen Forschungsmaßnahmen umstritten ist. Besonderen Raum nimmt auch das Recht auf Nichtwissen ein, dessen Reichweite und Grenzen bis heute kaum geklärt sind.

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