Zugangsfreiheit und Aufmerksamkeitsregulierung

Google, Facebook, YouTube - ihnen ist gemein, dass sie algorithmusgestützt Inhalte aufbereiten und individualisiert zugänglich machen. Inwieweit nehmen derlei Dienste dabei Einfluss auf die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung? Was setzt eine freie Meinungsbildung des Individuums und der Öffentlichkeit überhaupt voraus und wo unterscheiden sich deren Funktionsbedingungen? Gebietet die Kommunikationsverfassung prima facie oder gar definitiv, solche Dienste stärker medienordnungsrechtlich zu regulieren? In welchem Verhältnis stehen sie zu herkömmlichen Zugangsdiensten, etwa klassischen Rundfunksendern? Martin Mengden nähert sich diesen und weiteren Fragen, indem er die Prozesse freier individueller und freier öffentlicher Meinungsbildung unterscheidet. Er sucht Antworten auf der abstrakten Ebene ihrer jeweiligen Funktionsvoraussetzungen, beleuchtet aber auch ausgewählte regulatorische Umsetzungsinstrumente. Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung für überdurchschnittliche Dissertationen ausgezeichnet.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Köln und Mainz; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht sowie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen in Berlin und Wien; seit 2018 Rechtsanwalt in Berlin.