Zulässigkeit einer geltungserhaltenden Reduktion der kartellrechtlichen Nichtigkeitsfolge.

Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot insgesamt nichtig oder bleibt es jedenfalls für eine Dauer von zulässigen zwei Jahren wirksam? Wie fällt die Bewertung bei geografisch oder sachlich überschießenden Abreden aus? Und gelten die Grundsätze nur für Wettbewerbsverbote oder für überschießende und daher kartellverbotswidrige Abreden insgesamt? Der Frage der Vereinbarkeit einer geltungserhaltenden Reduktion mit der kartellrechtlichen Nichtigkeitsfolge nähert sich die Autorin aus verschiedenen Perspektiven, die sowohl die Gemengelage zwischen europäischem Kartellverbot, nationalem Kartellverbot und allgemeinem Zivilrecht abbilden, als auch schadensersatz- und bußgeldrechtliche Konsequenzen der Methodik im kartellrechtlichen Kontext mit einbeziehen. Zur Untersuchung dieser Fragen greift die Autorin auf klassische juristische Auslegungsmethoden zurück und verfolgt darüber hinaus rechtsvergleichende und rechtsökonomische Überlegungen.

Katharina Alexandra Kunert, née Gebauer, studied law in Bonn and Paris with a focus on international business law. She completed her legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg. Since 2016, Katharina Alexandra Kunert has been admitted to the Düsseldorf Bar and works for the international law firm Freshfields Bruckhaus Deringer in the area of antitrust law, competition and trade.