Zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Definition des Controllingbegriffes stellt bis heute eine große Schwierigkeit dar. 'Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was Controlling bedeutet oder bedeuten soll, nur jeder meint etwas anderes.' 1 Es ist daher wichtig, diesen Begriff zu klären, 'bevor man sich in sinnvoller Weise mit der Thematik des Verwaltungs-Controlling auseinandersetzen kann.' 2 Preissler formuliert: 'Erkennen, was Controlling bedeutet, ist eine unerläßliche Randbedingung vor der Einführung von Controlling.' 3 Diese Forderung wurde bis dato nicht erfüllt. Zwar hat man Vorstellungen darüber, was unter Controlling, insbesondere Controlling in der öffentlichen Verwaltung verstanden werden kann, doch hat man bis heute keine Definition gefunden, die seinen Facetten im ganzen Umfang entspricht. Dennoch wird Controlling in modernen, öffentlichen Verwaltungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Seminararbeit wird zunächst auf die Wortentstehung und die historische Entwicklung des Controlling eingegangen. Diese Vorüberlegungen sollen dazu beitragen, diesen Begriff im nächsten Schritt besser strukturieren zu können. Nach dieser Strukturierung erfolgt eine kurze Überlegung zur Notwendigkeit des Controlling in der öffentlichen Verwaltung. Es wird der Frage nachgegangen, welche Missstände in der öffentlichen Verwaltung die Einführung eines Controllingsystems notwendig machen. Den Hauptteil bilden die begrifflichen Grundlagen zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung, die durch verschiedene Autoren geschaffen wurden. Hier werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Begriffsauffassung deutlich, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und die dazu beitragen, dass der Controllingbegriff selbst heute schwer zu definieren ist.