Zum Einmischungsverbot in Kants Schrift 'Zum ewigen Frieden'

Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Philosophie), Veranstaltung: Kants Rechts- und Staatsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Der fünfte Präliminarartikel gehört zu den schwierigsten und umstrittensten Passagen der Friedensschrift', so beurteilen Eberl und Niesen den Stand der gegenwärtigen Diskussion um den fünften Präliminarartikel, das Einmischungsverbot in die souveränen Angelegenheiten anderer Staaten, aus Kants Spätwerk Zum ewigen Frieden. Aus welchen Gründen gerade dieser Verbotsartikel in der philosophischen, politikwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Debatte über Jahrhunderte hinweg so kontrovers diskutiert wird, soll im vorliegenden Essay in der Form besprochen werden, dass die zentralen Thesen, Argumente aber auch offene und interpretationsbedürftige Aussagen Kants abgebildet und kritisch bewertet werden. Die Zielstellung des Essays liegt zum einen darin, der Frage nachzugehen, wie stark oder sogar absolut sich das Einmischungsverbot bei Kant äußert, sprich ob es überhaupt Ausnahmen geben kann. Zum anderen gilt es, die These zu beurteilen, dass sich die Gründe für Kants - so viel sei vorweggenommen - nahezu ausnahmslose Postulierung des Verbots zwar nachvollziehen lassen, es jedoch überzeugende Gründe gegen eine derart starke Auslegung des Einmischungsverbots gibt.. Um diesen Vorhaben gerecht werden zu können, soll in einem ersten Schritt der betroffene Präliminarartikel ausformuliert und die grundlegende Argumentation Kants skizziert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei, wie bereits angesprochen, auf der Darstellung der Weite des Verbots und den ausschlaggebenden Gründen dafür. Im zweiten Schritt wird die Plausibilität der Gründe geprüft, bevor abschließend etwaige Gegenargumente konstruiert und in ihrer Stärke diskutiert werden. Im Idealfall kann abschließend ein klares oder zumindest tendenzielles Urteil darüber gefällt werden, als wie tragfähig sich der 5. Präliminarartikel erweist.

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