Zur Bedeutung der religiösen Bezüge in Goethes "Wahlverwandtschaften"
Autor: | Seuthe, Philipp |
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EAN: | 9783668098473 |
Auflage: | 001 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 30.11.2015 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1.7, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen 1808 und 1809 schrieb Johann Wolfgang von Goethe den Roman ¿Die Wahlverwandtschaften¿. Dieses Werk gilt auch deshalb als äußerst ¿kunstvoll¿ , weil es eine Vielzahl an Lesarten und Deutungsmöglichkeiten erlaubt. Eine dieser Lesarten soll im Folgenden untersucht werden. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage nach der Funktion der religiösen Bezüge in den Wahlverwandtschaften. Diese Frage setzt die Prämisse voraus, dass im betreffenden Werk solche Bezüge enthalten sind. Es gilt also zunächst die Existenz dieser Bezüge nachzuweisen und letztere anschließend zu deuten. Diese Arbeit verwendet den Begriff ¿religiös¿ bzw. ¿Religion¿ in erster Linie im Sinne der deutschen Gegenwartssprache, sodass eine Eingrenzung und Definition mithilfe des Dudens vorgenommen werden kann. Hier wird Religion als ¿(meist von einer größeren Gemeinschaft angenommener) bestimmter, durch Lehre und Satzungen festgelegter Glaube und sein Bekenntnis¿ bzw. ¿gläubig verehrende Anerkennung einer alles Seins bestimmenden göttlichen Macht¿ bezeichnet. Beide Begriffserklärungen haben gemein, dass Religiosität auf Wissensinhalten basiert, die sich einer objektiven Beweiskraft weitestgehend entziehen. In dieser Arbeit findet die zweite der eben genannten Bedeutungsebenen eine häufigere Verwendung, da das erstgenannte Begriffsverständnis eher auf stärker institutionalisierte Gemeinschaften referiert, während die zweite Bedeutungsebene individuelle Ansichten mit einschließt. Der Erkenntnisgewinn einer solchen Arbeit kann sich dadurch auszeichnen, dass die verschiedenen religiösen Anspielungen und Symbole im betreffenden Roman einem ¿gemeinsamen Nenner¿ zugeordnet werden, der aus einer übergeordneten Funktion aller Bezüge besteht.