Zur Logik des ‚Aber‘. Allgemeines Erfahrungswissen in besonderer Anwendung auf empirische Einzelfälle

In der Unterscheidung zwischen den Kategorien der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit, die Hegel bekanntlich von Kant aufgreift, wird Letztere zumeist als Allquantifikation, nicht als begriffsbestimmendes System generischer Inferenznormen verstanden. Doch es geht eher um die Einsicht, dass das Begriffliche durch ein zugehöriges Allgemeinwissen bestimmt ist. Eine ›Logik des Aber‹ verlangt die Nennung besonderer Ausnahmen oder Abweichungen vom Normalfall und gehört zur dialektischen Form der Anwendung der Begriffe auf empirische Einzelfälle. Die Aporien des Nominalismus und Empirismus zeigen, wie wichtig ein entsprechendes Verständnis des erfahrungslogischen Status von sogenannten Universalien bzw. der aristotelischen Rede über ein substantielles Wesen (ousia) für ein begriffslogisch informiertes Verständnis weltbezogener Aussagen ist.

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