Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen.

Die Vielzahl der juristischen Auslegungsstreitigkeiten, in denen es darum geht, ob einem wortlautidentischen Begriff in verschiedenen Rechtsnormen notwendig dieselbe Bedeutung zukommen muß oder auch ein jeweils anderer Sinngehalt möglich oder geboten ist, zeigt auf, welche wichtige Rolle der Relativität der Rechtsbegriffe nicht nur in der alltäglichen Sprachverwendung, sondern gerade auch in der juristischen Fachsprache zukommt. Ziel der Arbeit ist es, neben der Darstellung der verschiedenen Erklärungsansätze zur 'Relativität' die untrennbare Beziehung der 'Relativität' zur Problematik des 'Verhältnisses von Wort und Begriff' und zur 'Zusammenhangsbedingtheit' und 'Kontextbezogenheit' der Rechtsbegriffe aufzuzeigen. Nach Darlegungen zur allgemeinen Hermeneutik als notwendige Basis der juristischen Auslegung schließt die Autorin eine Untersuchung der juristischen Auslegungscanones an, in deren Rahmen der enge Zusammenhang zwischen der teleologischen Begriffsbildung, der 'Relativität' und der 'Einheit der Rechtsordnung' sowie die Problematik der 'Wortlautgrenze' ausführlich erörtert wird. Unter Zugrundelegung des Vorranges des teleologischen Kontextfaktors, der die 'Relativität der Rechtsbegriffe' als eine normzweckspezifische Bedeutungsverschiedenheit erscheinen läßt, folgt anhand einzelner, in verschiedenen Rechtsnormen des StGB und Nebenstrafgesetzen vorkommender Begriffe eine kritische Untersuchung zum Umgang der Rechtsprechung und -lehre mit dem Begriffsrelativismus.

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