Zur Rolle des Ausschusses der Regionen im politischen System der Europäischen Union

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Fachbereich 6 - Kultur- und Sozialwissenschaften; Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Föderalismus, Subsidiarität, Region, Heterogenität - bei meiner Recherche zu der hier vorliegenden Arbeit über den Ausschuss der Regionen im politischen System der Europäischen Union sind mir im Wesentlichen vier zentrale Begriffe begegnet, hinter denen sich nicht nur die Hintergründe für die Schaffung des 'AdR' verbergen, sondern auch die gegenwärtigen Grundprinzipien und Kernelemente des jüngsten EU-Organs erkennen lassen. Es ist - wie in Kapitel I zu erkennen sein wird - kein Zufall, dass sich insbesondere die Bundesrepublik Deutschland für die Errichtung einer institutionalisierten Regional- vertretung auf europäischer Ebene stark gemacht hat. Wann immer die Rede von den 'Regionen' ist, geht es um Mitwirkungsmöglichkeiten insbesondere der deutschen Bundesländer auf das politische Geschehen in der Europäischen Union. Der Föderalismus als Strukturprinzip wird daher bei der Betrachtung des Ausschusses der Regionen eine wesentliche Rolle spielen. Das politische Europa blickt mittlerweile auf eine Entstehungsgeschichte von einem halben Jahrhundert zurück und hat sich von einem in den Ursprüngen auf primär wirtschaftlichen Interessen beruhenden Bündnis zu einer Union entwickelt, die in eine Vielzahl persönlicher Lebensbereiche hineinreicht. Ein beträchtlicher Teil politischer Zuständigkeit obliegt heute nicht länger den Landesparlamenten oder dem Deutschen Bundestag. Vielmehr sind die Kompetenzen auf die EU-Ebene übertragen worden, was die regionalen und zum Teil auch lokalen Gebietskörperschaften der Bundesrepublik nach einer verstärkten Orientierung am Subsidiaritätsprinzip riefen ließ. Kapitel II zeigt, inwiefern dieser Grundsatz neben den Begriffen Bürgernähe und Partnerschaft die zentrale Leitlinie für das politische Handeln des AdR darstellt. Kapitel III wendet sich schließlich einer Problematisierung des Regionsbegriffs und der Heterogenität der Regionen und des Ausschusses zu. Beide Aspekte sind eng miteinander verbunden und gleichzeitig für die untergeordnete Bedeutung des AdR mitverantwortlich.