Zur Stellung der Gläubiger und Gesellschafter im französischen Recht der Kollektivverfahren

Schon seit Langem wird in Deutschland um ein gesetzlich normiertes Sanierungsverfahren gerungen, das einem klassischen Insolvenzverfahren vorgeschaltet werden kann. Was hierzulande noch immer auf heftigen Widerstand stößt, ist in Frankreich über Jahrzehnte hinweg gängige Praxis. Was sollte man also aus Erfahrungen des französischen Modells lernen? Dient es gar als Blaupause für einen grundlegenden Systemwandel? Diese Fragen stellen sich nach Verabschiedung der EU-Restrukturierungsrichtlinie unter veränderten Vorzeichen. Die vorliegende Arbeit geht dem nach und zeigt anhand eines funktionalen Rechtsvergleichs, welche enormen Unterschiede trotz aller Harmonisierungsbemühungen bestehen, aber auch, wo Chancen für eine bilaterale Annäherung liegen könnten. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bei der Umsetzung neue Wege zu beschreiten und ein kollektives Sanierungsrecht zu schaffen. Hierfür kann er sich ein Beispiel an den vielfältigen präventiven Mechanismen des Code de commerce nehmen.

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