Zur Theorie der internationalen Offenheit und der Völkerrechtsfreundlichkeit einer Rechtsordnung und ihrer Erprobung am Beispiel der EU-Rechtsordnung.

Die Arbeit wirft die Frage nach der Übertragungsfähigkeit der Konzepte der Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung auf. Die einschlägige Literatur hat diese Konzepte bisher überwiegend im Bezug auf einzelne Rechtsordnungen untersucht. Vor dem Hintergrund des erreichten Kenntnisstandes des deutschen Verfassungsdiskurses entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell der internationalen Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit, das auf beliebige Rechtsordnungen übertragen werden kann. Der Erkenntnisgewinn einer entsprechenden Untersuchung folgt daraus, dass diese Konzepte verschiedene Aspekte unter einem Begriff vereinen und so die Grundhaltung einer Rechtsordnung treffend beschreiben können. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar.

Berenike Schriewer studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Freien Universität Berlin und der Universidad Complutense de Madrid. Nach ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel absolvierte sie ihr Referendariat beim Kammergericht Berlin, u.a. in einer internationalen Kanzlei in Hanoi, Vietnam. Berenike Schriewer ist seit 2014 als Anwältin zugelassen und war zunächst in einer internationalen Kanzlei in Frankfurt tätig. Nach dem Umzug in die USA arbeitet sie in ihrem eigenen Unternehmen.