Zur justitiellen Handhabung der Voraussetzungen der Unterbringung gemäß §§ 63, 66 StGB.
Autor: | Gritt Schönberger |
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EAN: | 9783428504565 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 22.12.2020 |
Untertitel: | Eine kasuistische Untersuchung. |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Intensivtäter Psychiatrisches Gutachten Sicherungsverwahrung Unterbringungsrecht |
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Wann ist jemand 'für die Allgemeinheit gefährlich'? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll. Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern. In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe 'für die Allgemeinheit gefährlich' und 'Hang, erhebliche Straftaten zu begehen' ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend. Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.