Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit
Autor: | Anonymous |
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EAN: | 9783346424754 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 03.08.2021 |
Untertitel: | Herleitung des Grundsatzes "kein Lohn ohne Arbeit", dessen Ausnahmen und Darstellung der Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung soll den Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit erläutern und Aufschluss darüber geben, welche Folgen Leistungsstörungen, sprich Probleme in der Abwicklung der vertraglich vereinbarten Pflichten, nach sich ziehen. Zudem sollen die Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht dargestellt und in diesem Zusammenhang das besondere Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verdeutlich werden. Bei der Darstellung der Leistungsstörungen wird der Fokus auf die Nichtleistung des Arbeitnehmers gelegt, um so den Grundsatz ¿Kein Lohn ohne Arbeit¿ herauszuarbeiten. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber ausnahmsweise dazu verpflichtet, den Lohn auszuzahlen, ohne dass für ihn ein Anspruch auf Arbeitsleistung besteht. In der Ausarbeitung werden insgesamt sieben dieser Fallgruppen genannt und mit entsprechender Rechtsgrundlage erläutert. Für die Haftung im Arbeitsrecht gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln der vertraglichen und der deliktischen Haftung. Allerdings sind auch hier einige wichtige arbeitsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die in dieser Ausarbeitung näher betrachtet werden sollen. Zu Beginn werden die Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis aufgezeigt, um im Anschluss über die ausführlicheren Erläuterungen der Nichtleistung des Arbeitnehmers auf den Grundsatz ¿Kein Lohn ohne Arbeit¿ zu schließen. In Anlehnung daran sollen im weiteren Verlauf die Ausnahmen des Grundsatzes dargestellt und erläutert werden. Im Anschluss soll ein Überblick über die Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht folgen, um schließlich anhand des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleich, die besondere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorzuheben und die daraus folgende Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu unterstreichen.