Zusammenschluss der Viadrina mit der Breslauer Universität

Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,7 (B), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Alma Mater Viadrina, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut dem Vereinigungsplan vom 3. August 1811, erlassen von Friedrich Wilhelm III, die Universität in Breslau vereinigt sich die Universität völlig mit der gleichnamigen in Frankfurt (Oder). Der Plan hatte nicht nur den Aufbau der Universität sondern auch die Ämter, die Hilfsinstitutionen, die Verwaltung des Vermögens und das Nebeneinanderleben der beiden Konfessionen: protestantischer und katholischer geregelt. 'In Ansehung des Lehrwesens wird alles an Schuldisziplin Gränzende in der Verfassung der bisherigen Breslauer theologischen und philosophischen Fakultät aufgehoben, und es werden dieselben der Verhältnisse teilhaftig, welche auf den übrigen deutschen Universitäten und auch auf der mit Ihnen zu vereinigenden Frankfurter Universität Statt finden.' Nach der Vereinigung der Universitäten aus Frankfurt (Oder) und aus Breslau entstand eine neue Struktur des Lehr- und Lernprozesses. Die Arbeit beschreibt diese Verlegungsprozesse. Es bestanden vier Fakultäten und zwar in einer Rangordnung. Die theologische Fakultät zerfiel in zwei: in eine protestantische und in eine katholische. Danach folgen die Juristische, Medizinische und Philosophische. Die wissenschaftlichen Kunstsammlungen, Kabinette, Museen und Apparate wurden in ihren Beständen, Einkünften und in ihrer Verwaltung völlig miteinander vereint und Eigentum der kombinierten Universität. Die beiden bisherigen Universitätshauptbibliotheken wurden in die Stiftung der Schlesischen Zentral-Bibliothek inkorporiert. Die der Universität in Frankfurt (Oder) vermachten Steinwehrsche und Oelrichssche Bibliotheken wurden zwar auch vereinigt, ihre Bücher und Fonds mussten aber abgesondert werden. Das Umlaufvermögen, die Kapitalschulden und Kapitalzinsen der beiden Universitäten gingen völlig an die vereinte Universität über. Das Anlagevermögen wurde vom Staat übernommen oder veräußert, wobei der Ertrag in die neue Universität investiert wurde.

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