Zusatzgremien in der GmbH

Die praxisnahe Arbeit beleuchtet anhand konkreter Fallbeispiele Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Zusatzgremien in der GmbH. Sie entwickelt Kriterien zur Einordnung von Beiräten, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten als Organe und untersucht die Rechtsfolgen der Organqualität. Schwerpunkte bilden die Anforderungen an Öffnungsklauseln zur Errichtung von Organen sowie die Frage, ob Organrechtsfolgen mit Errichtung schuldrechtlicher Beiräte vermieden werden können. Diese Gestaltungen erweisen sich im Einzelfall als unwirksame, da fehlerhafte Errichtung von Organen. Die Grundsätze zur Errichtung und Ausgestaltung von Organen sowie Leitfragen zur Einordnung existenter Zusatzgremien kommen Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zugute.