Zweite Gutehoffnungshütte-Entscheidung
Autor: | Helge Kraak |
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EAN: | 9783640387755 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 30.07.2009 |
Untertitel: | Im Rahmen des Seminars 'Große' Entscheidungen des Reichsgerichts |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Entscheidungen Große Gutehoffnungshütte-Entscheidung Punkte Rahmen Reichsgerichts Seminars Zweite |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: In dem Urteil vom 19.03.1937 befasste sich der V. Zivilsenat des Reichsgerichts mit der Klage eines Landwirts aus Oberhausen gegen die Betreiberin der Gutehoffnungshütte. Der Landwirt verlangte für immissionsbedingte Produktionsausfälle Schadensersatz. Entgegen der Rechtsprechungslinie des Reichsgerichts bei ähnlichen Fällen in den Jahren zuvor bejahte das Reichsgericht erstmals eine Ausgleichspflicht der Emittentin infolge der durch sie verursachten landwirtschaftsbetrieblichen Beeinträchtigungen. Das dieser Arbeit thematisch zugrunde liegende Urteil wirft zunächst zwei wesentliche Fragestellungen auf. Zum einen ist dies - über eine größere zeitliche Distanz betrachtet - die Frage, welche Bedeutung die industrielle Entwicklung, die in Deutschland durch verschiedene Ereignisse (wie der Zollverein 1833/34 und der geeinigte Deutsche Staat 1871) v. a. seit dem 19. Jhd. stark vorangetrieben wurde, für das Urteil hatte. Zum anderen tritt zu diesem großen Zeitabschnitt von mehr als einem Jahrhundert bis zum Urteil 1937 in Konkurrenz die Frage nach der Bedeutung der konkreten gesellschaftlich-politischen Umstände im Dritten Reich und der Zeit unmittelbar davor. Mit diesen Fragen einhergehen muss aber auch die Betrachtung der juristischen Aspekte dieses Urteils. Hierbei ist auch ein Blick auf frühere Urteile notwendig, um die Tragweite und Bedeutung des Urteils besser nachvollziehen zu können. Dabei wird sich zeigen, dass insbesondere der § 906 BGB in seiner unveränderten Fassung der Einführung des BGBs eine besondere Stellung einnimmt.