Zwingendes Vertragsrecht und Grundfreiheiten des EG-Vertrages

Beschränken Bestimmungen des Rechts der vertraglichen Schuldverhältnisse des Verbraucher- und Mittelstandschutzes die Grundfreiheiten des EG-Vertrages? Sind Sittenwidrigkeit von Telefonsex, Wuchernormen, Kündigungsrechte bei Darlehen, Ausgleichsansprüche französischer Gewerberaummieter oder deutscher Eigenhändler europarechtskonform? Oliver Remien analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den Grundfreiheiten und zeigt die besondere Binnenmarktrelevanz der international zwingenden Normen des Vertragsrechts. Dazu erörtert er das allgemeine und besondere Vertragsrecht Deutschlands und angrenzender Mitgliedstaaten sowie einschlägige Richtlinien in einem rechtsvergleichenden Ansatz und stellt Thesen zum Vertragsrecht in Europa auf: Ob zukünftig vertragsrechtliche Wertentscheidungen auf europäischer oder nationaler Ebene erfolgen sollen, ist eine verfassungspolitische Entscheidung. Von einer umfassenden Aufarbeitung auch besonderer Vertragsrechte ist die europäische Diskussion bisher aber deutlich entfernt. Auf alle Fälle müßte das europäisches Vertragsrecht in Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag und seinen Grundfreiheiten gestaltet und ausgelegt werden.

ist Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg und Ordinarius für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung.

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