Zwischen Selbstbehauptung und Unterordnung. Die Reichsritterschaft, König Ferdinand und der Gemeine Pfennig von 1542

Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem ersten Schritt sollen die Grundlagen des Themas gelegt werden, indem die für die Genese der Reichsritterschaft bis zum Jahr 1542 essentiellen Faktoren, insbesondere jene, welche die Annäherung an den Kaiser bedingten, dargestellt werden. Hierauf folgend, wird der Anspruch der Reichsritterschaft auf Steuerfreiheit, dessen Ursachen und Effektivität sowie die Reaktion von König und Reichsständen auf diesen betreffend, ergründet. In einem letzten Schritt wird die Bewilligung und Durchführung des Gemeinen Pfennigs der Reichsritterschaften, vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtung gegenüber dem Reichsoberhaupt, untersucht. In einem Fazit wird diese Arbeit zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der erforderlichen Zugeständnisse, welche die Reichsritter im Rahmen der Verhandlungen um die Bewilligung des Gemeinen Pfennigs erwirkten, nicht von bedingungsloser Subordination, sondern von einvernehmlicher Kooperation ausgegangen werden kann beziehungsweise muss. Im Jahr 1542 wurde das Heilige Römische Reich mit einer akuten politischen Krise in Form der Osmanen konfrontiert. Aufgrund der ,,bedrohlichen Türkengefahr¿ wurde auf dem im selben Jahr zu Speyer abgehaltenen Reichstag eine ,,beharrliche Türkenhilfe¿ zur finanziellen und militärischen Unterstützung des Reiches beschlossen. König Ferdinand, der, in Abwesenheit Kaiser Karls V., die Regierung des Reiches ausführte, so auch die Türkenabwehr zu organisieren hatte, war um effektive Mitwirkung der Reichsstände bemüht. Daher sollte auch der reichsunmittelbare Ritter- und Niederadel, dessen Angehörige sich zuvor, unter Berufung auf ihre traditionelle Steuerfreiheit, finanziellen Einbindungen in das Reich entziehen konnten, zu dieser allgemeinen Reichssteuer verpflichtet werden. Die Aufbringung, Entrichtung und Verwaltung der von der Ritterschaft bewilligten Steuergelder machte eine ritterschaftliche Organisation erforderlich, welche die verfassungspolitische Institutionalisierung der Reichsritterschaft zur Folge hatte und somit als Beginn der frühneuzeitlichen Reichsritterschaft gilt.