'minne und recht' - Recht und Rechtsverständnis im 'Iwein' Hartmanns von Aue

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,0, Universität Trier (FBII - Ältere deutsche Philologie), Veranstaltung: Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Artusromane Hartmanns von Aue wurden in den letzten Jahrzehnten auf verschiedenste Probleme hin untersucht und interpretiert, doch die Forschung hat sich bis heute keineswegs erschöpfend mit der Rechtsthematik im Iwein auseinandergesetzt. Wenn eine Beschäftigung mit der Rechtsthematik stattfand, dann größtenteils im Zusammenhang mit der als dem zentralen Problemkomplex angesehenen Schuld-Sühne-Thematik, wobei das Vergehen Iweins stets an objektiven Rechtsnormen gemessen wurde (Vgl. SCHNELL 1991, 25). Rüdiger Schnell beschreibt eingehend die Gesinnungsethik des Rechtsgelehrten Peter Abaelard (*1079 - ?1142) und die Auswirkungen jener Ethik auf das Werk Hartmanns von Aue und kommt zu dem Schluss, 'dass Hartmann wie Abaelard zwischen sittlich relevanter Gesinnung und strafrechtlich relevantem Wirkungsausgang einer Tat unterscheidet.' (SCHNELL 1991, 15). Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse soll durch intensive Arbeit am Quellentext und unter Zuhilfenahme der verfügbaren Sekundärliteratur die Rechtsthematik im Iwein in einem ersten Schritt herausgearbeitet und knapp dargestellt werden. Anschließend soll der Erbstreit der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn unter Berücksichtigung der abaelard´schen Gesinnungsethik und intentio-Problematik (Vgl. SCHNELL 1991, 15-69, bes. 18-24) exemplarisch einer näheren Betrachtung unterzogen werden, wobei besonderes Augenmerk auf den Zweikampf zwischen Iwein und Gawein gelegt wird. Auch die Rolle, die König Artus in dieser Episode spielt, soll näher betrachtet werden. Versagt der König als Richter oder spiegelt er die Rechtsvorstellungen des 12. Jahrhunderts wider? Die vorliegende Arbeit soll durch ständigen Vergleich der Darstellungen Hartmanns mit den Rechtsvorstellungen des ausgehenden 12. Jahrhunderts erörtern, ob Hartmann ein rein fiktionales Recht beschreibt, oder die Rechtsvorstellungen seiner Zeit im Iwein manifestiert hat. Welchen Stellenwert besitzt die Rechtsthematik im Iwein? Welche rechtlichen Fragestellungen und Probleme werden aufgeworfen? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, soll die Rechtsthematik nun anhand diverser Beispiele erfasst und dargestellt werden: Der Roman beginnt klassisch mit dem Pfingstfest am Artushof, in dessen Verlauf Iweins Vetter Kalogrenant von seinem missglückten Quellenguss (V. 260-802) berichtet, wobei deutlich das mittelalterliche Fehderecht angesprochen wird.

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