'taut die eisigen mauern auf' - Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen in der Gemeinde auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention, welche von der BRD im März 2009 ratifiziert wurde, fordert in Artikel 19 neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen und dass sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität besteht jedoch noch immer eine große Diskrepanz. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in diesem Buch der Frage nachgegangen werden, welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Handlungsperspektiven sich anbieten, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren Behinderungen gewährleisten zu können und welche Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 nachzukommen.