AVB und Quote

Eine der wesentlichen Neuerungen im reformierten VVG stellt die Ersetzung des althergebrachten Alles-oder-nichts-Prinzips durch flexible Leistungskürzungsbefugnisse des Versicherers als Reaktion auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (insbesondere im Bereich vertraglich vereinbarter Obliegenheiten) dar. Bereits in der Reformdiskussion wurden jedoch umfangreiche Bedenken an der Ermöglichung anteiliger Leistungsfreiheit in Bezug auf Einbußen an präventiver Wirkung, höherer Kosten sowie Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung erhoben. Eine in den Gesetzgebungsmaterialien angedachte Möglichkeit zur Handhabung der Quotenlösung bietet sich jedoch in Form einer Ausgestaltung mittels vertraglicher Abreden. Die Bearbeitung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Rechtsfolgenvereinbarungen im Schnittbereich von halbzwingender Normgeltung und AGB-Recht zu untersuchen, um so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der neuen Rechtsfolgentechnik zu leisten.

Dr. Christian Waller, LL.M. Eur., studierte Rechtswissenschaft, Amerikanistik und Sinologie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/M. Im Anschluss war er im Frankfurter House of Finance am Institut für Versicherungsrecht bei Prof. Dr. Manfred Wandt beschäftigt, wo er unter anderem die Entstehung des Münchener Kommentars zum VVG (Themenschwerpunkt vertragliche Obliegenheiten) unterstützte und regelmäßige Kurzlehraufträge zum deutschen Recht an der Université Lumière Lyon II wahrnahm. Nach einem rechtswissenschaftlichen Master- und Promotionsstudium (gefördert durch die Prof.-Dr.-Zerweck-/Cassella-Stiftung) erlangte er 2017 die Rechtsanwaltszulassung und ist seither bei der renommierten Frankfurter Wirtschaftskanzlei Schiedermair im Gesellschafts-, Immobilien- und Vertragsrecht mit steuer-, versicherungs- und datenschutzrechtlichen Bezügen tätig. Seine im Verlag Versicherungswirtschaft erschienene Dissertation wurde mit dem Frankfurter Preis für Versicherungswissenschaften 2018 ausgezeichnet.