Aktuelle Entwicklungen der IRP Regelungen in den Ländern Frankreich, Schweden, Dänemark und Finnland

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,3, Universität Konstanz (FB Informatik und Informationswissenschaften), Veranstaltung: Regulierung Gesitiges Eigentum, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Urheberrecht musste in seiner Entwicklung bis zur Gegenwart immer wieder an neue technische Entwicklungen angepasst werden, um die Urheber in ihren Rechten effektiver zu schützen. Durch das Internet und die technischen Möglichkeiten digitale Kopien ohne Qualitätsverluste anzufertigen, musste das Urheberrecht weiter überarbeitet werden. So sollte mit der EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft,die sogenannte EU-Copyright Richtlinie das Urheberrecht europaweit an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Mitgliedsstaaten einigten sich darauf, dass die Richtlinie bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Das Urheberrecht wurde in den meisten Mitgliedsstaaten verschäft, um den Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Der Wunsch die P2P einzudämmen hat zu einer Verschärfung des Urheberrechtes, auch für den Bereich Bildung und Wissenschaft, geführt. Die Folge ist, dass der Schutz von Wissen und Information einen höheren Stellenwert bekommen hat als die freizügige Nutzung im Interesse der Öffentlichkeit. Die Richtlinie wurde in den verschiedenen Ländern unterschiedlich durchgesetzt. Ziel der Seminararbeit ist es die Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf Bildung und Wissenschaft in Frankreich und den skandinavischen Länder zu verfolgen. Als Einstieg in das Thema werden kurz die aktuellen Entwicklungen in Deutschland präsentiert, um dann im Anschluss Frankreich und die skandinavischen Länder Schweden, Dänemark und Finnland zu analysieren. Hierfür werden die Grundlagen zum Urheberrecht bzw. zum Copyright kurz erörtert, um dann auf die aktuellen Rechtssprechungen einzugehen. Hierfür werden vor allem die Schranken zum Urheberrecht bzw. zum Copyright für Einrichtungen für Bildungsaktivitäten bzw. Bibliotheken und Archive focusiert.