Befristete Arbeitsverträge

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Veranstaltung: Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, Sprache: Deutsch, Abstract: Das 'Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung', kurz 'Beschäftigungsförderungsgesetz' wurde mit Wirkung vom 01.01.2001 aufgehoben. Seither gilt das Teilzeitbeschäftigungsgesetz. Was hat sich geändert, welche Auswirkungen ha t dies auf die Arbeitswelt und was gilt es zu beachten? Im Jahre 1951, also vor dem Inkrafttreten des allgemeinen Kündigungsschutzes schützte das befristete Arbeitsverhältnis den Arbeitnehmer in der Regel besser als das unbefristete, da während der Befristung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen war. Heute dagegen muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass durch die Befristung - genauer: die mit ihr verbundene automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen wird1. Befristete Arbeitsverträge enden gemeinhin mit Fristablauf oder Zweckerreichung. Da in der heutigen Arbeitswelt weiterhin seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer noch die Notwendigkeit besteht befristete Arbeitsverträge abzuschließen, der Ge - setzgeber jedoch die missbräuchliche Verwendung zur Umgehung anderer Ge setze ausschließen will, ist eine dringende Erfordernis gegeben, die Hürden, die beim Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses bestehen zu kennen und sich in dem Rahmen zu bewegen, den der Gesetzgeber hierfür zulässt.

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