Bilanzierung eines Beteiligungserwerbs gegen Zuzahlung des Veräußerers

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Hof, Veranstaltung: Bilanzsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Siemens zahlt für den Verkauf'. Mit dieser Schlagzeile wird es erstmals der breiten Öffentlichkeit bewusst, dass Unternehmenstransaktionen nicht immer nur Milliarden an Einnahmen für den Verkäufer bedeuten müssen, sondern unter Umständen auch hohe Millionenbeträge an Ausgaben. Im Fall des Verkaufes der Siemens Handysparte an den taiwanesischen Elektronikkonzern BenQ kostete dies den Verkäufer 350 Mio. Euro. Neben diesem, durch seine besonderen Umstände in der Öffentlichkeit aufsehenerregenden Verkauf, werden Beteiligungsveräußerungen unter Zuzahlung des Verkäufers kaum wahrgenommen. Jedoch sind negative Kaufpreise im Zuge von Merger & Acquisition - Transaktionen für den Erwerb von Unternehmensanteilen an der Tagesordnung. Begründet werden kann eine solche Vereinbarung in der Praxis zumeist damit, dass die Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, überschuldet ist, oder, dass zur Herstellung der Rentabilität zu einem späteren Zeitpunkt Aufwendungen getätigt werden müssen, die sich zum Erwerbszeitpunkt noch nicht als Verbindlichkeiten niederschlagen. Die steuerliche Behandlung eines 'Badwills' bei einem Erwerber von Kapitalgesellschaftsanteilen war lange Zeit ungewiss. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellte, war: 'Ist die Zuzahlung des Anteilsveräußerers beim Erwerber erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu erfassen?' Diese Rechtsunsicherheit trug in der Praxis zu Alternativgestaltungen bei, bei denen eine direkte Zuzahlung vermieden werden sollte. Durch die beschriebene enorme Relevanz des negativen Kaufpreises in der Praxis führte die fehlende Regulierung zu großen Schwierigkeiten und erhöhtem Aufwand. Der I. Senat des BFH hat nun mit seinem Urteil vom 26.04.2006 eine grundlegende Entscheidung zur Behandlung einer solchen unmittelbaren Zuzahlung an den Erwerber von Kapitalgesellschaftsanteilen getroffen. Die nachfolgende Arbeit setzt sich mit den Ausführungen des BFH auseinander und soll gegebenenfalls offen gelassene Fragestellungen diskutieren. [...]

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