Das Griechische Freilassungswesen
Autor: | Laszlo, Stefan |
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EAN: | 9783640871018 |
Auflage: | 003 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 18.03.2011 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2, Justus-Liebig-Universität Gießen (Fachbereich Alte Geschichte), Veranstaltung: PS: Griechische Sklaverei, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit ausgewählten Aspekten des griechischen Freilassungswesens, da der Vielschichtigkeit der Thematik aufgrund ihres Umfangs und des hier zu Verfügung stehenden Raumes nicht Rechnung getragen werden kann. Dabei ist es das Ziel der Arbeit, einen Überblick zu geben, der einen Zugang zur Thematik des griechischen Freilassungswesens ermöglicht. Der Überblick soll anhand einiger erkenntnisleitender Aspekte bzw. Fragen erfasst werden, so z.b. nach den Freilassungsmöglichkeiten, den Bedingungen, unter denen eine Freilassung erfolgen konnte, oder der Sicht griechischer Autoren zur Freilassung. Bei der Bearbeitung der Literatur zum Thema zeigte sich, dass die grundlegenden Arbeiten zum Thema (etwa von Herbert Rädle oder Franz Bömer) aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts stammen, aber trotz ihres "Alters" in vielerlei Hinsicht nicht an Grund-sätzlichkeit eingebüßt haben. Vielmehr ist zu beobachten, dass sich viele nachfolgende Forscherinnen und Forscher an eben jenen Werken orientieren und stellenweise wenig Neues zur Erforschung der Thematik beisteuern. Von hoher Qualität zeigte sich lediglich die relativ aktuelle Arbeit von Hans Klees (von 1998), die nicht nur Erkenntnisse aufgreift sondern auch neue Thesen formuliert und sich mit Gewinn lesen lässt. Der zeitliche Rahmen, innerhalb dessen die im folgenden vorgebrachten Quellen, Fakten und Thesen einzuordnen sind, erstreckt sich hauptsächlich auf das 3. und 2. Jh. v. Chr.. Für die Epoche der sog. "älteren Zeit" (5. bis 3. Jh.) gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine verschriftlichten Nachweise. Die Ausnahmen gelten für Athen und werden unter dem Kapitel 2.1 dargestellt.