Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem StBerG und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten. Das Werk erläutert den Weg der Anerkennung bis zur praktischen Tätigkeit als Berater in der Beratungsstelle. Ein Werk, das in keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.

Rechtsanwalt Dr. Axel Schmucker, Partner der Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner, vertritt seit über 10 Jahren die rechtlichen Interessen mehrerer namhafter Lohnsteuerhilfevereine und berät den Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) e.V. rund um das Recht der Lohnsteuerhilfevereine. Uwe Rauhöft ist Geschäftsführer des NVL - Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Er verfügt über langjährige Praxiserfahrungen aus der Tätigkeit des Dachverbandes, dessen rund 130 Lohnsteuerhilfevereine in 6.000 Beratungsstellen bundesweit mehr als 1,5 Millionen Mitglieder betreuen.

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