Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem StBerG und sind zur begrenzten Hilfe in Steuersachen befugt. Seit Anfang der 1960er Jahre sind die Vereine wichtige Anlaufstellen für steuerrechtliche Fragen der Arbeitnehmer und Rentner. Mit Kommentierung der steuerberatungsrechtlichen Vorschriften sowie Fallbeispielen und Mustervorlagen bietet sich hier ein Werk, das in keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.

Die vollständig überarbeitete 3. Auflage berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand und wurde inhaltlich um ein Kapitel zur Digitalisierung erweitert.




Dr. Axel Schmucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Collegen. Er vertritt seit 20 Jahren die rechtlichen Interessen mehrerer namhafter Lohnsteuerhilfevereine und berät den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) in rechtlichen Fragen.

Uwe Rauhöft ist Geschäftsführer des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL). Er verfügt über langjährige Erfahrungen aus eigener Beratungspraxis und Verbandsarbeit. Im BVL sind mehr als 300 Lohnsteuerhilfevereine organisiert, die mehr als 3 Millionen Mitglieder betreuen.

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