Das Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung.

In der Debatte um die Haftung von Geschäftsleitern in der Kapitalgesellschaft liegt der Fokus auf den Tatbestandsvoraussetzungen. Die Rechtsfolgen werden demgegenüber vernachlässigt. Die Arbeit schließt diese Forschungslücke, indem sie ein Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung entwirft. Dazu beleuchtet sie vier Problemkomplexe näher: Schadensbegriff, Verbandsgeldbußenregress, Reputationsschaden und Vorteilsausgleichung. Die Diskussion wird bei allen Fragestellungen an das allgemeine Zivilrecht rückangeknüpft und aufgezeigt, wo die Zivilrechtsdogmatik Impulse für den gesellschaftsrechtlichen Diskurs bietet. Dabei zeigt sich, dass sich die gesellschaftsrechtliche Diskussion häufig vorschnell vermeintlichen dogmatischen Zwängen unterwirft. Als Besonderheiten der Geschäftsleiterhaftung stellen sich einerseits der Charakter der Binnenhaftung heraus und anderseits die Beweislastverteilung, deren Zweck nicht durch überspannte Anforderungen an den ersatzfähigen Schaden vereitelt werden darf.

Jakob Hahn studied law at Bucerius Law School, Hamburg, and Stanford Law School, USA. In 2015 he passed the first state law examination. He subsequently worked as a research associate at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg. After completing is legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg, he sat for the second state law examination in 2020. He received a doctoral degree from Bucerius Law School in 2021. Since early 2021 he has served as a judge for the Free State of Saxony.

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