Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft: Das Abhängigkeitsverhältnis und die mögliche Gesellschaftsgestaltung
Autor: | Heide, Sabrina von der |
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EAN: | 9783638781923 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Medien, Kommunikation Soziologie |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 27.09.2007 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob das Individuum als Opfer oder Gestalter der heutigen Gesellschaft fungiert und in welchem Maße ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen beiden Komponenten besteht. Als von vornherein vorausgesetzt sollte die Auffassung bzw. Tatsache sein, dass das Individuum nur so individuell sein kann wie die Gesellschaft differenziert ist. Damit ist bereits vorweggenommen worden, dass ein Individuum nur innerhalb einer Gemeinschaft oder Gesellschaft existieren kann und dass das Eine das Andere bedingt. Bekannten Soziologen wie Durkheim und Luhmann und auch Philosophen wie Hegel und Kant wird in dieser Arbeit Aufmerksamkeit gewidmet, da sie sich mit dem Individuum und seinem Leben in der Gesellschaft beschäftigt haben und einige interessante Thesen und Theorien vertreten, die hier der Beantwortung der Fragestellung dienen. Im traditionellen Verhältnis von Individuum und Gesellschaft stehen sich das Individuum, das seine Freiheit gegen alle Fremdbestimmung verteidigen will, und die soziale Ordnung, die auf Funktionalität und Bestand ausgerichtet ist, gegenüber. In diesem Verhältnis ist die Paradoxie angelegt, dass das Individuum soziale Strukturen, die immer auch Fremdbestimmungen sind, benötigt, um seinerseits Identitätsstrukturen als Basis seiner Freiheit aufzubauen. Die soziale Ordnung hochdifferenzierter Gesellschaften dagegen bedarf nicht nur disziplinierter Individuen, sondern baut sich auf deren Eigenständigkeit auf. Bereits der Metaphysik des Aristoteles lag die Erkenntnis zugrunde, dass einem erkennenden Subjekt eine der Erkenntnis unterworfene objektive Welt gegenüberstehe. Aristoteles erkannte, dass das Herrschende im freiwilligen Handeln das Wählende sei1. Er ging davon aus, dass es zur Natur des Menschen gehöre, seine Triebgewalten zu beherrschen und seiner Vernunft zu folgen. Die durch die Philosophie geleitete Vernunft richtet sich auf die Erkenntnis des Guten, die auf der praktischen Ebene als Ordnungsstruktur des Ganzen ¿ der Polis ¿ verstanden werden kann. Ähnlich wie Aristoteles gingen auch Kant und Hegel von einem vernunftgeleiteten Handeln der einzelnen Individuen aus, damit diese in einer Gesellschaft ohne große Ausfälle bzw. Komplikationen miteinander und nebeneinander existieren können. Das Naturrecht ¿Aller gegen Alle¿ wie Rousseau es einst formulierte, hat sich in der Entwicklung zu immer höheren Gesellschaftsformen konsequenterweise nicht durchsetzen können. [...]