Das deutsche Übernahmerecht: Eine rechtspolitische Analyse am Beispiel der Übernahme der Hochtief AG durch die ACS Actividades de Construcción y Servicios S.A.

Inhaltsangabe:Einleitung: 30 Jahre sollten vergehen, bis es auf europäischer Ebene gelang, zu einem Regelwerk über öffentliche Unternehmensübernahmen zu kommen und damit einen wichtigen Schritt in Richtung eines harmonisierten Marktes für Unternehmenskontrolle zu machen, indem unter dem Gesichtspunkt der Kapitalverkehrsfreiheit ein Handel mit Unternehmensbeteiligungen i. S. v. Unternehmensübernahmen ermöglicht wird. Die theoretische Einordnung von Unternehmensübernahmen wird in dieser Arbeit anhand der Theorie des Marktes für Unternehmenskontrolle vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Pro und Contra von Unternehmensübernahmen zu erörtern. Für die Theorie des Marktes für Unternehmenskontrolle bildet die Neue Institutionenökonomik das wirtschaftstheoretische Fundament. Nach einer entsprechenden Einordnung und Darstellung dieser theoretischen Konzepte werden für eine Gesetzgebung hinsichtlich der Regulierung von Unternehmensübernahmen entsprechende Schlussfolgerungen gezogen, bevor im weiteren Verlauf der Arbeit die übernahmerechtlichen Aktivitäten des europäischen und deutschen Gesetzgebers beleuchtet werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen, die Gegenstand dieser Arbeit sind: Wie stehen die europäischen und nationalen Gesetzgeber Unternehmensübernahmen gegenüber? Inwiefern konnte eine Harmonisierung des Marktes für Unternehmenskontrolle und damit eine Begünstigung von Unternehmensübernahmen innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums realisiert werden? Als praktischer Bezugsfall dieser Untersuchung wurde die Übernahme der Hochtief AG durch den spanischen Baukonzern ACS Actividades de Construcción y Servicios S.A. gewählt. Hieran wird zum einen die praktische Anwendung der übernahmerechtlichen Einzelnormen veranschaulicht und zum anderen erörtert, ob, und wenn ja, inwieweit rechtliche Hindernisse hierbei zu überwinden waren. Sofern es die Gesetzessystematik erfordert bzw. zum Verständnis einzelner Normen notwendig ist, werden Normen angrenzender Rechtsgebiete des Übernahmerechts behandelt. Dies betrifft insbesondere das Aktien- und Konzernrecht. Eingehendere Problematisierungen mit weiteren angrenzenden Rechtsgebieten des Übernahmerechts, wie z. B. dem Arbeits-, Umwandlungs- oder Umwandlungssteuerrecht sowie investitionstheoretische Erörterungen sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ebenso wenig werden ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Aspekte [...]