Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Iserlohn, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, einen kurzen Überblick über das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände zu geben und die damit verbundenen Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Darüber hinaus sollen die sich daraus für Unternehmen ergebenden Chancen und Risiken aufgezeigt und analysiert werden, um zu klären, welche Beweggründe Unternehmen haben könnten, um auf das Aktivierungswahlrecht zu verzichten. Die Entwicklung Deutschlands weg von einer Produktions- hin zu einer Innovationsgesellschaft hat zu einer wachsenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände geführt. Bis zur Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) galt jedoch für immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst erstellt wurden, ein handelsrechtliches Aktivierungs-verbot. Durch das BilMoG wurde der entsprechende § 248 HGB neugefasst. Aus dem Aktivierungsverbot wurde ein eingeschränktes Aktivierungswahlrecht. Diese Änderung sollte also der Tatsache Rechnung tragen, dass in Deutschland innovationsorientierte Unternehmen zu-sehends an Bedeutung gewinnen. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist für Unternehmen allerdings nicht nur vorteilhaft, sondern auch mit Nachteilen verbunden, sodass teilweise auf die Ausübung des Wahlrechts verzichtet wird. Die Fragstellung lautet daher: Welche Chancen und Risiken sind mit dem Gebrauch des Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände verbunden? Zunächst erfolgt in Kapitel 2 eine Darstellung des handelsrechtlichen Wahlrechts zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände. Neben einem kurzen Überblick werden die Änderungen des BilMoGs aufgezeigt und immaterielle Vermögensgegenstände definiert. Zusätzlich wird erläutert, wie Entwicklungskosten aktiviert werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Darauf aufbauend werden in Kapitel 3 ausgewählte Aspekte in Bezug auf ihre Vorteilhaf-tigkeit beleuchtet. Die Arbeit schließt in Kapitel 4 mit einem Fazit ab.

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