Der Begriff der öffentlichen Ordnung in Theorie und Praxis

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundsatz Prävention vor Repression und der Grundsatz der Subsidiarität spannen ein sich stetig wandelndes Feld auf, um vor allem ortsbezogene Sicherheitsvorsorge adäquat und flexibel zu gewährleisten. Bürgerbefragungen haben ergeben, dass die Angst vor 'klassischen Straftaten' kleiner ist, als die Abneigung gegenüber 'sichtbaren Zeichen' abweichenden Verhaltens - wie Verwahrlosung, Lärm, Belästigung, Bettelei, Graffiti, Unsauberkeit etc.2 Diese stellen allein noch kein kriminalisierendes Verhalten dar und sind somit durch gesetzlich normierte Wertvorstellungen nicht handhabbar. Die Sicherheit in einer Stadt bestimmt wesentlich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.3 Wie kann diesen sich wandelnden Sicherheitsbedürfnissen gegenüber reagiert werden? Wie lässt sich die Bedürfnisanalyse, also das Verorten von akzeptablen und nichtakzeptablen Verhalten innerhalb der kommunalen Gemeinschaft, bewerkstelligen und welche Möglichkeiten bzw. Handlungsalternativen lassen sich aus der staatsrechtlichen Praxis ableiten? Hier kristallisiert sich vor allem der Begriff der öffentlichen Ordnung i.V.m. dem Begriff der öffentlichen Sicherheit heraus - beide sowohl in den Polizeigesetzen der meisten Ländern aber auch im Grundgesetz verankert und für die thematische Betrachtung äußerst fruchtbar. Der oben beschriebene Sachverhalt soll dabei als thematisches Gerüst dienen, an denen sich polizei- und ordnungsrechtliche Begriffsbestimmungen und innerstädtische Problemstellungen im Bezug auf 'unakzeptables' Verhalten in der Öffentlichkeit abarbeiten. Rechtliche Grundlage bietet dabei das Polizei- und Ordnungsrecht, in kleinen Teilen das Straßenrecht sowie die verfassungsmäßige Grundordnung der BRD. Im Ergebnis sollen Aussagen über den heutigen Stellenwert der 'öffentliche Ordnung' in der verfassungs- und staatsrechtlichen Praxis herausgearbeitet werden und die Möglichkeiten durchleuchtet werden, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger v.a. in den Innenstädten zu verbessern.