Der Beitrag des Papstes Innozenz III. zur Gestaltung Europas. Innozenz III. - Schöpfer des Kirchenstaates und Wurzel des Stato della Città del Vaticano.

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 20.9.1870 wurde die ,,Heilige Stadt' Rom von italienischen Soldaten besetzt und zur Hauptstadt des Königreichs Italien erklärt. Dies war das Ende des Kirchenstaates1, dessen über tausendjährige Geschichte von Eroberungskriegen geprägt war. Der lange Kampf der Päpste um einen ausschließlich durch päpstliche Souveränität beherrschtes und von außen unangetastetes Gebiet fand am 11.2.1929 seinen Abschluss. Der Staat der Vatikanstadt (Stato della Città del Vaticano) wurde geschaffen. Dieses souveräne Völkerrechtssubjekt2 ist das Ergebnis aus der Existenz des Kirchenstaates, dessen Wurzeln weit zurückreichen und dessen wahre Erschaffung im Jahre 1198 mit dem Pontifikat des 177. Papstes Innozenz III. begann. Anhand von Quellen aus dem Thronstreitregister Innozenz` III., das er speziell für diese politische Situation anlegen ließ, sowie aktueller Forschungsliteratur werde ich diesen Sachverhalt in vorliegender Arbeit erläutern. Die hier verwandte kritische Edition des Thronstreitregisters stammt von Friedrich Kempf (Regestum Innocentii III papae super negotio Romani imperii). Nach einigen Worten zur Person Innozenz` III. werde ich einen kurzen Überblick über die Geschichte des Kirchenstaates bis zum 12. Jahrhundert geben und die politische Ausgangssituation der Problematik erläutern. Dem folgt die Quellenanalyse, aus der sich das Ergebnis ableitet. Der Schluss wird den Bogen zum Begriff Europa schlagen. [...] 1 Vgl. Frenz, TRE 19 S. 92: Bezeichnung für diejenigen Gebiete in von der Mitte des 8 Jh. bis 1870 der weltlichen Herrschaft des Papstes unterworfen waren bzw. vom diesem beansprucht wurden. In Italien erstreckte sich der Kirchenstaat als geschlossenes Gebiet vom tyrrhenischen Meer bis zur Adria. Er beinhaltete die fünf Regionen Romagna, Marken, Umbrien, Patrimonium Petri in Tuscia und der römischen Campania. 2 Vgl. Gatz, EKL 4 Sp. 1099.