Der Förderstaat.

Im Subventionsrecht werden intensiv Kompetenzen und Rechtsformen der Staatshilfen behandelt, es fehlt aber an dogmatisch-systematischer Vertiefung. Eine solche wird hier auf verfassungsrechtlicher Grundlage versucht. Zentrale These ist: Gefördert werden darf nur marktkonform, als Hilfe zur Selbsthilfe, Bedürfnisbefriedigung wird nach sozialrechtlichen Kriterien gewährt. Förderung hat im Rahmen eines Marktordnungsrechts zu erfolgen, das jedoch von den Förderungsentscheidungen abzuschichten ist. Die Wirtschaftskrise hat die Probleme der Förderung deutlich werden lassen. Mit ihr vor allem wird, mehr als durch hoheitliche Regelungen, Staatsverantwortung wahrgenommen - auf einem neuen, bedeutsamen Weg demokratischer Staatsrechtfertigung.

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