Wettbewerb als Verfassungsprinzip.

Wettbewerb ist ein Modell, nach dem sich vor allem wirtschaftliches Verhalten ausrichtet. Ebenso wie seine Entfaltungsräume, die Märkte, ist Konkurrenz Gegenstand intensiver politischer Diskussion; sie bedarf, mehr denn je rechtlicher Ordnung auf einer Verfassungsebene, auf welcher Europäisches Recht aufbaut. Wettbewerb ist ein allgemeines Strukturprinzip der freiheitlichen Demokratie. Verfassungsrechtlich ist er in einem grundrechtlichen Schutzbereich gesichert, der Wettbewerbsfreiheit auf Märkten gewährleistet. Staatliche Marktordnung garantiert zugleich Zugangsfreiheit mit Verdrängungsstreben der Konkurrenten. Im Staatsbereich eröffnen Föderalismus, Kommunalismus, Parteienvielfalt und Medieneinflüsse Wettbewerbsräume, in denen Bürger zwischen öffentlichen Angeboten auswählen. Darin zeigt sich zunehmend »private Staatlichkeit« in Bürgerverhalten.

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