Der Nichtakt.

Was ist ein Nichtakt? Das Allgemeine Verwaltungsrecht bleibt die Antwort auf diese theoretisch wie praktisch relevante Frage schuldig. Dies ist umso erstaunlicher, als die dogmatischen Wurzeln dieser Rechtsfigur bis in die Entstehungsphase der Handlungsformen- und Fehlerfolgenlehre zurückreichen. Dennoch fehlt es bis heute an einer klaren rechtlichen Kontur der Rechtsfigur. Dies hat zu Ungereimtheiten im Umgang mit Nichtakten geführt. Die dogmatische Rekonstruktion der Figur zeigt, dass der Nichtakt auf das Verhältnis von Zivil- und Öffentlichem Recht zurückgeht und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Zurechnung von Handlungen zum Staat betrifft. Den Schlüssel für die materiell- und prozessrechtliche Einordnung von Nichtakten bildet seine Abgrenzung von Scheinakten: Während der Nichtakt allein Zurechnungsfragen betrifft, entfaltet die Figur des Scheinakts das dogmatische Spannungsverhältnis zwischen rechtlich relevanter Handlung und Rechtsformenwahl.

Laura Münkler studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach der ersten juristischen Prüfung arbeitete sie dort bis September 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Volker Neumann. Im November 2011 legte sie die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit Oktober 2012 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jens Kersten tätig, wo sie im Mai 2014 mit der Arbeit »Kosten-Nutzen-Bewertungen in der gesetzlichen Krankenversicherung« promoviert wurde.

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