Der Organisationsgedanke im Strafrecht

Das Phänomen menschlicher Organisation stellt die Individualperspektive des Strafrechts nicht selten vor Herausforderungen. Schwierigkeiten resultieren überwiegend daraus, dass selbst dem modernen Strafrecht die Perspektive des Kollektivismus noch weitestgehend fremd ist. Lutz Eidam nimmt sich zunächst dem Phänomen der 'Organisation im Strafrecht' an und zeigt anhand einer kritischen Rekonstruktion alle Stellen auf, an denen Organisationen heutzutage eine Rolle spielen. Der zumeist kritischen Bewertung der einzelnen Phänomene schließt sich der Versuch an, eine zaghafte Öffnung des strafrechtsanalytischen Blicks hin zur Ebene des Kollektivismus zu begründen. Neuere philosophische Erkenntnisse zu kollektiven Handlungen werden hierbei mit einbezogen. Daneben wird aber auch der allgemeine Versuch unternommen, das Denken in Organisationssachverhalten in ein theoretisches Fundament einzubetten.

Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; Studium des amerikanischen Strafrechts in Buffalo, New York, USA (LL.M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt; 2006 Promotion; Referendariat in Frankfurt am Main; 2008 Zweites juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Assistent an der Bucerius Law School; Tätigkeit als Strafverteidiger; Akademischer Rat an der Universität Tübingen; 2014 Habilitation; seit dem Wintersemester 2014/2015 Inhaber der Entlastungsprofessur für Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main.

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