Der Rat der Europa?ischen Union

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Politik und Politikvermittlung im europäischen Mehrebenensystem, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll einen Einblick in den Rat der Europäischen Union geben. Sie entstand im Rahmen des Seminars 'Politik und Politikvermittlung im europäischen Mehrebenensystem' an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Der Rat der Europäischen Union, häufig auch Ministerrat oder in den Verträgen der Europäischen Union lediglich Rat genannt, gilt vor allem auf Grund seiner Legislativ-, aber auch Exekutivfunktionen als Machtzentrum und dominantes Entscheidungsorgan der EU. Die rechtlichen Grundlagen des Rates finden sich in Artikel 16 im Vertrag über die Europäische Union sowie in den Artikeln 237 bis 243 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Im Folgenden soll zunächst auf den Aufbau, die Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise des Rates eingegangen werden, wobei der Schwerpunkt auf den drei Ebenen der Willensbildung liegt - den Fachministerräten, den Ausschüssen sowie den Arbeitsgruppen. Aber auch das unterstützende Generalsekretariat sowie die Rolle der Ratspräsidentschaft sollen an dieser Stelle behandelt werden. Kapitel drei widmet sich anschließend den Funktionen. Hierbei sticht sicherlich die Rolle des Rates als Hauptgesetzgeber der Europäischen Union heraus, jedoch kommen ihm auch weitere bedeutende Aufgaben zu, die in diesem Abschnitt behandelt werden sollen. Anschließend sollen die verschiedenen Beschlussverfahren einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Vor allem das für ein zwischenstaatliches Gremium alles andere als selbstverständliche und in seiner Ausgestaltung durchaus komplexe qualifizierte Mehrheitsverfahren soll dabei im Fokus einer genaueren Analyse liegen. In Kapitel fünf wird daran anknüpfend das EU-typische Wechselspiel zwischen Intergouvernementalität und Supranationalität innerhalb des Rates untersucht werden. Als ein zur Wahrung der Interessen der Mitgliedsstaaten gegründetes Organ zeigt der Rat auch zunehmend supranationale Merkmale. Kann insofern von einem Hybridwesen zwischen diesen beiden Leitideen gesprochen werden? Abgeschlossen wird die Arbeit durch ein Resümee, welches die wichtigsten Erkenntnisse der vorangegangen Kapitel noch einmal zusammenfassen und Ausblick auf weitere Forschungsfragen rund um den Rat der Europäischen Union geben soll.