Der Sklave als Rechtsobjekt. Freilassung und Nießbrauch im römischen Recht

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15,0 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Römische Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: So bedeutend die Sklaverei für das Wirtschaftssystem im antiken Rom war, so vielschichtig waren auch die durch sie aufgeworfenen Rechtsfragen. Diese resultieren insbesondere daraus, dass Sklaven eben nicht nur Rechtsobjekte, sondern auch menschliche und soziale Wesen sind. Damit ist ihnen auch der Drang nach Freiheit eigen, der ¿ sofern der Sklave die Flucht nicht wagte ¿ von manchem Eigentümer durch Freilassung erfüllt wurde. Dies erscheint jedoch dann problematisch, wenn an dem Sklaven ein Nießbrauch bestand, d.h. der Sklave dem Nießbraucher zu dienen hatte. Kann der Eigentümer den Sklaven dann trotzdem einfach in die Freiheit entlassen? Unter welchen Umständen wird der Sklave tatsächlich frei? Mit diesen Fragen, auf die die römischen Juristen differenzierende Antworten gefunden haben, setzt sich die vorliegende Arbeit auseinander.