'Der souveraine Landesfürst, als Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich die gesammte, ungetheilte Staatsgewalt, und übt sie auf verfassungsmäßige Weise aus.'

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Der deutsche Vormärz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Oktober diesen Jahres jährt sich das Inkrafttreten der 'Neuen Landschaftsordnung' (NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehörte das Herzogtum Braunschweig zu den frühen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Repräsentativverfassung löste NLO die überkommenen Ständeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl II. und der Regierungsübernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm. Die Idee für diese Verfassungsänderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschöpfung, war an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Gründe für den Aufstand und ihre Vorgeschichte die Grundlagen für den Entstehungsprozess der NLO. Die neoabsolutistische und den politischen, wie ökonomischen Erfordernissen konträre Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung der durch seinen Vormund König Georg IV. erlassenen liberaleren 'Erneuerten Landschaftsordnung' von 1820, mündeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen Rechte beschnittenen Landstände verwickelt waren. Diese Stände waren es auch, die unter Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den verschiedenen Rechtssphären unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenigen Änderungen bis 1922 in Kraft bleiben. Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, den Entstehungsweg der NLO von seiner Vorgeschichte bis zur fertigen Fassung nachzuzeichnen und einige wichtige inhaltliche Aspekte und Regelungen näher zu beleuchten. Hierbei soll auch versucht werden aufzuzeigen, wie (in-)direkt die Regierung Herzogs Karls II. und der Braunschweiger Aufstand mit Entstehung und Inhalt der NLO verknüpft sind und wie 'liberal' und fortschrittliche die NLO für ihre Zeit und für die Bevölkerungsschichten wirklich war. [...]

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