Die Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim (Wirtschaft und Recht), Veranstaltung: Seminar Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Digitale Transformation', 'Big Data' und 'Cyber Security' stehen heute nicht nur auf der Tagesordnung international agierender Konzerne weit oben, sondern sind längst auch auf dem Radar von mittelständischen Unternehmen sowie auch im Öffentlichen Sektor aufgetaucht. Mag es auf den ersten Blick schwer fallen, diese Begriffe einer eindeutigen Kategorie zuzuordnen, kann man sich gut vorstellen, dass auch ihr Weg in die Handelsbücher keine so klare Sache ist. Die Begründung liegt darin, dass die meisten Produkte oder Dienstleistungen aus diesen Bereichen in Eigenleistung erbracht oder von Dritten eingekauft werden müssen und einen immateriellen Charakter besitzen. Dabei handelt es sich um abstrakte Güter wie Rechte, Lizenzen, Patente oder gar Marken. Die Marschrichtung des Wettbewerbs ist eindeutig auf Industrie 4.0 getrimmt und am Ende kann diesen nur der Unternehmer für sich entscheiden, der die innovativste 'Intellectual Property (IP)' besitzt. Um solche strategischen Wettbewerbsvorteile ausschöpfen zu können, wird daher eine intensive Auseinandersetzung mit immateriellen Vermögensgegenständen (VG) und ihrer richtigen Behandlung im Jahresabschluss immer wichtiger. Auch der Gesetzgeber erkannte diese Entwicklung und bestätigte die zunehmende Relevanz von immateriellen Werten für Unternehmen durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG), welches am 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist.

Der gelernte Versicherungskaufmann und Finanzassistent (IHK) Eduard Buscholl, erlangte 2018 seinen B.Sc in BWL: Steuern und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Pforzheim. Seit 2018 arbeitet er in der Unternehmens- und Steuerberatung bei der beratergruppe:Leistungen PartGmbB.