Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim (Wirtschaft und Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird zunächst ein Grundlagenteil über die ökonomische Bedeutung des Non-Profit Sektors Aufschluss geben, Begriffe erläutern und die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung gemeinnütziger Organisationen darstellen. Daraufhin werden die steuertechnischen Besonderheiten bei gemeinnützigen Körperschaften gezeigt. Die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Einrichtungen in ausgewählten Steuerarten soll daraufhin Gegenstand sein. Nachdem die steuerlichen Vorteile für gemeinnützig handelnde natürliche Personen erläutert wurden, endet die Ausarbeitung mit einer abschließenden Betrachtung. Gemeinnützige Organisationen, die den sogenannten 'Dritten Sektor' oder 'Non-Profit Sektor' unserer Volkswirtschaft bilden, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ein Beleg dafür ist die Flut an neuen BMF-Schreiben, die zu diversen Themen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts in den letzten Jahren erlassen worden sind. Auch in den diesjährigen Sondierungsgesprächen der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD wurde die Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts als Aktionspunkt eines Koalitionsvertrags thematisiert. Nicht zuletzt hat zu dieser Entwicklung auch die Flüchtlingskrise beigetragen, die der Staat ohne das Engagement gemeinnütziger-, mildtätiger- und kirchlicher Einrichtungen, aber auch der privaten Haushalte, allein schon aus logistischer Sicht nicht bewältigen hätte können. Um Anreize für Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder Privatpersonen zu schaffen, sich solchen gemeinwohlfördernden Aufgaben widmen, hat der Staat umfang-reiche Förderkonzepte entwickeln, die sich in Form von steuerlichen Vorteilen aus-wirken. Diese Verschiebung der gesellschaftlichen Verantwortung vom Staat auf die Zivilgesellschaft entlastet die Regierung auf der einen Seite, verlangt allerdings im Gegenzug eine strikte Zweckbindung der Mittelverwendung. Anderenfalls wären 'For-Profit-Unternehmen', denen zwar keine steuerlichen Vergünstigenden gewährt werden, die aber vor allem im Dienstleistungsbereich mit den NGOs in Wettbewerb treten, erheblich benachteiligt. Zur Vermeidung ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteile für gemeinnützige Körperschaften besteht daher eine partielle Steuerpflicht auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d § 14 AO.

Der gelernte Versicherungskaufmann und Finanzassistent (IHK) Eduard Buscholl, erlangte 2018 seinen B.Sc in BWL: Steuern und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Pforzheim. Seit 2018 arbeitet er in der Unternehmens- und Steuerberatung bei der beratergruppe:Leistungen PartGmbB.

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