Die Bewertung des "Goodwill" auf Basis des "Fair Value" abzüglich Veräußerungskosten im Unterschied zum "Value in Use"

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Zweifelsohne kann festgestellt werden, dass der Wertminderungstest nach IAS 36 dem Bilanzierenden eine Vielzahl bilanzpolitischer Möglichkeiten bietet. Dazu trägt die Systematik des Wertminderungstests einen wesentlichen Teil bei. Diese läuft auf eine Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes hinaus und erfordert die Bildung und Bewertung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE). Die Bewertung dieser ZGE hängt stark von den vom Unternehmen bei der Bewertung hinterlegten Annahmen ab. Dabei bildet der Goodwill in den Konzernbilanzen oftmals einen wesentlichen Posten auf der Aktivseite. Im Durchschnitt über alle DAX 30-Konzerne stellt er sogar rund 35% des bilanziellen Eigenkapitals dar. Bei einer vorzunehmenden Wertminderung in Höhe des kompletten Goodwill könnte in einigen Extremfällen, wie z.B. bei ThyssenKrupp, Fresenius oder der Deutschen Post das vollständige Eigenkapital aufgebraucht werden. Ein solches Szenario, aber ebenfalls zahlreiche andere Gründe, verleiten die Managementetagen der Konzerne zum Aufschieben von Goodwill-Abschreibungen. Selbst während der letztmaligen Finanzkrise, als sich die Kurse der DAX-Unternehmen im Durchschnitt mehr als halbierten, ebenso wie mehrheitlich die anderer europäischer Unternehmen, waren höhere Abschreibungen wider Erwarten ausgeblieben. Meist werden höhere Goodwill-Abschreibungen erst vorgenommen, wenn Vorstände ausgetauscht werden und neue Manager die Bilanzen ¿aufräumen¿. Die vorliegende Arbeit befasst sich vor dem Hintergrund des hohen bilanziellen Stellenwertes des Goodwill schwerpunktthematisch mit der rechentechnischen Ermittlung eines Wertminderungsaufwands auf der Ebene einer ZGE und des damit verbundenen Wertminderungsaufwands für einen dieser ZGE zugeordneten Goodwill. Dabei werden die wesentlichen Unterschiede aufgrund der bestehenden IAS/IFRS-Regelungen zwischen den beiden grundsätzlichen vorzunehmenden Bewertungsmethoden ¿ dem Value in Use (Nutzungswert) und dem Fair Value (beizulegenden Zeitwert) abzüglich Veräußerungskosten ¿ anhand eines quantifizierenden Zahlenbeispiels ausgearbeitet und analysiert.