'Die DDR - (K)Ein Unrechtsstaat?'

Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Didaktik - Geschichte, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Deutschland nach 1945, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Sachanalyse 'Die DDR wird heute sehr schnell global und undifferenziert als Unrechtsstaat bezeichnet. Doch entspricht dies keineswegs der durchgängigen Erfahrung der ge-lernten DDR-Bürger [...] Daß in der DDR Unrecht geschehen ist, wird niemand bezweifeln. Aber das reicht nicht aus, diesen Staat zu charakterisieren. Wer wollte unterstellen, daß es in der ehemaligen Bundesrepublik kein Unrecht gegeben hätte? Ab wieviel Unrecht ist ein Staat ein Unrechtsstaat?' Mit diesem Zitat ist bereits die Problemstellung verdeutlicht, die in der vorliegenden Unter-richtseinheit behandelt werden soll: Kann die ehemalige DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werden? Im vorangegangenen Jahr keimte eine Debatte auf, die bereits Mitte der 1990er-Jahre geführt wurde: Die Frage nach dem Charakter des DDR-Staates. Anlass war eine Äußerung des Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering. Der Politiker hatte im März 2009 behauptet, die DDR sei 'kein totaler Unrechtsstaat' gewesen. In den folgenden Wo-chen entwickelte sich eine öffentlich ausgetragene Debatte, in die sich unter anderem Marian-ne Birthler (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali-gen Deutschen Demokratischen Republik), Gesine Schwan (SPD Bundespräsidentschaftskandidatin), Matthias Platzeck (Brandenburgs Ministerpräsident) sowie Christian Wulff, Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier einschalteten. Die Debatte entzündete sich jedoch hauptsächlich an der Wortwahl, Gesine Schwan drückte es so aus, dass die Bezeichnung 'Unrechtsstaat' unrechtmäßig sei, da diese impliziere, 'dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist.' Bereits 1995 wies Prof. Dr. Horst Sendler, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., darauf hin, dass dies eine unzutreffende Konsequenz sei, die immer wieder aus dieser Kennzeichnung abgeleitet werde. Daher soll die öffentlichkeitswirksame Kontroverse auch lediglich als Ausgangspunkt genommen werden, um sich der bedeutsameren Frage - nämlich der nach dem Charakter des ehemaligen ostdeutschen Staates - zuzuwenden.

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