Die Homosexuellenbewegung in der DDR
Autor: | Anne-Sophie Schmidt |
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EAN: | 9783668240100 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 13.06.2016 |
Untertitel: | 'Man hat ja immer so getan, als würde es uns nicht geben.' |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Charlotte von Mahlsdorf DDR Günther Dörner HIB Homosexualität Homosexuelle Interessengemeinschaft Berlin Homosexuellenbewegung Ludwig Renn Paragraphen 175 Praunheim Psychosoziale Aspekte der Hom Rudolf Klimmer Sonntags-Club queer history |
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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit behandelt die juristische und tatsächliche Situation von Schwulen und Lesben in der DDR sowie ihre Selbstorganisation unter dem Dach der Kirche bzw. als 'weltliche' Gruppen. 'Der Sozialismus braucht jeden. Er hat Platz und Perspektive für alle.' Für alle! Das klingt gut! In der DDR gab es also keinerlei Randgruppen, keine Benachteiligten. Dass da jemand am Rande steht, gar von ?Vater Staat? vergessen wird, das wiederspräche ja der grundlegenden These der Parteifunktionäre, dass alle ?Genossen? gleichberechtigt und gestaltend am Aufbau der sozialistischen Gemeinschaft mitwirken können. Was den Umgang mit Sexualität betraf, war die DDR tatsächlich toleranter und liberaler als die frühere Bundesrepublik - zumindest auf dem Papier. Mit der Gründung der DDR wurde die verschärfte Nazi-Fassung des Paragraphen 175 außer Kraft gesetzt. Man kehrte zur etwas milderen Weimarer Version zurück. Lesbische Handlungen wurden gar nicht geahndet - es sei denn, es waren Jugendliche involviert. Die Jugend wollte der Arbeiter- und Bauernstaat besonders vor Homosexualität schützen, so dass das sogenannte Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex weiterhin höher als für gegengeschlechtlichen angesetzt wurde. Nach 1957 wurden homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern im Osten kaum noch bestraft und 1968 strich man den Paragraphen 175 ganz aus dem Strafrecht - im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo die Fassung aus dem Dritten Reich bis 1969 gültig blieb. 1988 schaffte die letzte unfrei gewählte Volkskammer dann auch den Paragraphen 151 betreffend des höheren Schutzalters ab.