Die Umwandlung des Befreiungsanspruchs
Autor: | Benjamin Beck |
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EAN: | 9783161601958 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 01.08.2021 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Abwehrverpflichtung Interessenabwägung Rechtsdogmatik Übergang in Zahlungsanspruch |
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Obwohl die Umwandlung des Befreiungs- in den Zahlungsanspruch seit Jahrzehnten Gegenstand der Rechtsprechung des BGH ist, stellt sie Wissenschaft und Praxis noch immer vor zahlreiche ungelöste Probleme. Dies ist auf den oftmals fehlenden Gesetzesbezug der Umwandlungs-Thesen, eine mangelnde Sensibilität für das jeweils zugrundeliegende Rechtsverhältnis sowie eine einseitige Fokussierung auf die Interessen des Befreiungsgläubigers zurückzuführen. Benjamin Beck widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Arten von Befreiungsansprüchen ein Übergang in den Zahlungsanspruch gerechtfertigt ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Mechanismen bei entsprechender Auslegung die passenden Lösungsmaßstäbe für einen interessengerechten Übergang in den Zahlungsanspruch enthalten. Anders als von Rechtsprechung und Literatur bislang angenommen, bedarf es hierzu keines systemwidrigen Rückgriffs auf praeter legem entwickelte Fallgruppen.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King's College London; 2015 Erstes Staatsexamen; 2017 Zweites Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2020 Promotion; seit 2020 Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King's College London; 2015 Erstes Staatsexamen; 2017 Zweites Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2020 Promotion; seit 2020 Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.