Die Vereinbarungen zwischen der VR China und der WTO auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte und ihre Umsetzung

Inhaltsangabe:Einleitung: Geistige Eigentumsrechte genießen im Zuge von Globalisierung und Handelsliberalisierung eine steigende Bedeutung. Die kontinuierliche Entwicklung und Verbesserung von Technologien ermöglicht es letztendlich, dass immer professionellere Fälschungen erzeugt werden können. Gerade die Volksrepublik China (folgend: China) wird häufig beschuldigt, sich nicht intensiv genug um die Gewährung und Durchsetzung solcher Rechte zu bemühen. Im Jahr 2003 waren 90 Prozent aller eigentlich urheberrechtlich geschützten Produkte auf dem chinesischen Markt sog. Piratenware. Die Handelsverluste, die bspw. den US-Industrien in Folge von Urheberrechtsverletzungen entstanden und China zuzuschreiben sind, lagen im letzten Jahr bei 2,207 Milliarden US Dollar. Der internationale Handel mit Produktfälschungen und Produktpiraterie hatte im Jahr 2005 ein Volumen von bis zu 200 Milliarden US Dollar. Ausgangspunkt der gefälschten oder kopierten Originalprodukte sind immer Immaterialgüter, wie z.B. Erfindungen, Ideen oder Konzepte. Diese werden jedoch nur in dem Umfang geschützt, wie es die jeweilige nationale Rechtsordnung zulässt. Das Ausmaß, in dem diese Immaterialgüter geschützt, geteilt oder gestohlen werden, hat tiefgründige Auswirkungen für diverse Stakeholder, so z.B. für die Eigentümer der Rechte sowie deren Investoren, Marktteilnehmer, die Fälschung und Piraterie betreiben, und zuletzt auf die Konsumenten. In einer globalen Wirtschaft gelten neues Wissen und die darauf folgenden Technologien und Erfindungen als wesentliche Antriebskräfte des Wirtschaftswachstums und sollten daher auch angemessen geschützt werden. Dennoch ist auch auf ein effizientes Maß an Diffusion des Wissens zu achten. Ziel ist es daher, durch die Gestaltung von geistigen Eigentumsrechten den für die Wohlfahrt optimalen Tradeoff zu erzielen zwischen der Diffusion des geistigen Eigentums einerseits und andererseits der Stimulierung zur originären Schaffung von geistigem Eigentum durch die Gewährung von Monopolgewinnen für seine Entwickler. Mit der Gründung der World Trade Organization (WTO) und dem damit verbundenen Inkrafttreten des Abkommens über die Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS-Abkommen) im Jahre 1995 wurde schließlich ein Meilenstein für die Erhebung eines grenzübergreifend einheitlichen Mindestmaßes an Schutzrechten auf geistiges Eigentum geschafft. Durch die vollständige Umsetzung des Abkommens in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten [...]

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