Die Verwaltung der Dritten Gewalt

Die Verwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit liegt traditionell in den Händen der Justizministerien des Bundes und der Länder. Dieses gewaltenverschränkende System wird zunehmend als hierarchielastig angegriffen. Ihm wird ein Konzept richterlicher Selbstverwaltung durch Justizverwaltungsräte gegenübergestellt. Fabian Wittreck weist nach, daß dieses Selbstverwaltungsmodell sowohl verfassungsrechtlich prekär als auch verfassungspolitisch verfehlt ist. Seine historische Genese wie die rechtsvergleichende Analyse weisen es als primär standespolitisches Projekt richterlicher Interessenvertretungen aus. Der Autor zeigt, daß das traditionelle System der Gerichtsverwaltung durch die Exekutive für die demokratische Legitimation der rechtsprechenden Gewalt unverzichtbar ist und plädiert deshalb für eine Revitalisierung der Dienstaufsicht. Als Grundlage dieser Thesen dient eine vollständige Bestandsaufnahme der Verwaltung der Dritten Gewalt, die sich über die Gerichte des Bundes und der Länder hinaus auch auf die europäische und internationale Gerichtsbarkeit erstreckt, die kirchlichen Gerichte nicht ausspart und der Sonderrolle der Verwaltung der Verfassungsgerichte breiten Raum widmet. In rechtsvergleichender Perspektive werden ferner die Systeme der Gerichtsverwaltung in Europa und den USA analysiert.

ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Universität Münster.

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