Die Volkskammer der DDR

In den "Materialien zum Bericht zur Lage der Nation" konnten die institutionel­ len Aspekte der DDR, wie etwa die Verfassungsorgane, nur in sehr knappen Um­ rissen gezeichnet werden. Die ZurUckhaltung der westdeutschen DDR-Forscher auf diesem Gebiet ist sicherlich einer der gravierendsten Mangel dieses innerdeut­ schen Rechtsvergleichs, der vielfach - auch nach Meinung der beteiligten Wissen­ schaftler - besser "Gegeniiberstellung" zu nennen ware. Auch die Volkskammer der DDR, nach der Verfassung das wichtigste Staats­ organ, ist bislang in beiden Staaten in Deutschland von der Detailanalyse weitge­ hend ausgeklammert worden. In der DDR selbst hat nur der Mitherausgeber des offiziosen Verfassungskom­ mentars, Hans-Joachim Semler, im Frtihjahr 1971 eine Dissertationsschrift zum Thema Volkskammer (und Staatsrat) vorgelegt, die aber, obwohl angektindigt, bis­ her nicht publiziert wurde. Auch eine Einsichtnahme in diese Schrift ist nach Aus­ kunft der Akademie flir Staats-und Rechtswissenschaft der DDR "nicht moglich ... , da die Arbeit vertrauliches Material enthiilt." In der Bundesrepublik Deutschland sind vor allem zwei Autoren zu nennen, die sich speziell mit der Volkskammer der DDR befa~ten: Dieter Feddersen veroffent­ lichte 1965 eine Arbeit tiber die VoJksvertretungen in der DDR, Franz-Josef Schulte legte 1970 eine juristische Dissertationsschrift tiber die Volkskammer unter dem Einflu~ der SED vor. Beiden Arbeiten verdankt der Verfasser wichtige Hinweise. Andere Veroffent­ lichungen in beiden deutschen Staaten widmen der Volkskammer nur mehr oder weniger breiten Raum innerhalb der Gesamtdarstellung.

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