Die Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König (1273)

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: gut (2,0), Universität Trier, Veranstaltung: HS Königswahlen im hohen und späten Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erhebung Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König kam für viele seiner Zeitgenossen mit Sicherheit überraschend. In der vorliegenden Arbeit soll thematisiert werden, wie es überhaupt dazu kam, dass die deutschen Kurfürsten diesen 'einfachen Grafen' einmütig zum neuen König wählten. Nach dem Tod König Richards von Cornwall, brauchten die deutschen Elektoren immerhin fast eineinhalb Jahre, um sich nach zähen Verhandlungen auf einen geeigneten Kandidaten zu einigen. Während dieser Zeit blieb der deutsche Königsthron mehr oder weniger verwaist. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den Kandidaten, die nach dem Tod Richards ihren Anspruch oder ihr Interesse an der römisch-deutschen Königskrone artikulierten. Interessant ist dabei zu beobachten, dass sie sich deswegen primär bei der Kurie bewarben, nicht aber bei den vom Papst bestellten Wahlfürsten. In einem zweiten Teil werden dann die der eigentlichen Wahl vorausgehenden Wahlverhandlungen besprochen. Auffällig ist hierbei, mit welcher Schnelligkeit plötzlich ab September 1273 die Einigungsbestrebungen der Kurfürsten und die Aufstellung potentieller Kandidaten erfolg ten, nachdem die Königswähler doch in den zurückliegenden siebzehn Monaten seit König Richards Tod mehr oder weniger untätig waren. Anschließend folgt dann eine Darstellung über den Ablauf der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König. Interessant ist hierbei, wer seine Wähler waren und wie diese, im Sinne einer einmütigen Wahl, die aufkommenden Gegenstimmen abschmetterten. In einem weiteren Kapitel der Arbeit werden dann exemplarisch die Bedingungen für die Wahl Rudolfs zum römisch-deutschen König erörtert. Neben einer finanziellen Entschädigung für ihre Bemühungen bei der Wahl, war den beteiligten Wahlfürsten auch an einem Wiedererstarken des Reichsguts, im Zuge einer Politik der Revindikation, unter ihrer Kontrolle, gelegen. Den Abschluss der Arbeit bildet dann die päpstliche Approbation des neuen Herrschers durch die Kurie, wodurch dessen Königtum erst rechtlich unanfechtbar wurde.

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